Wir wenden den Tarifvertrag des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und der unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) an. Durch die Anwendung des Tarifes haben Sie als Mitarbeiter bei uns eine soziale Absicherung durch gegebene Tarifsicherheit. Sie erhalten bei uns u. a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (siehe Arbeitgeber AVANCE).
Zusätzlich kommt es in vielen Branchen zur Anwendung des sogenannten Branchenzuschlages:
- ab 01.11.2012 – Metall- und Elektroindustrie*
- ab 01.11.2012 – Chemische Industrie*
- ab 01.01.2013 – Kautschukindustrie*
- ab 01.01.2013 – Kunststoff verarbeitende Industrie*
- ab 01.04.2013 – Textil- und Bekleidungsindustrie*
- ab 01.04.2013 – Holz- und Kunststoffindustrie*
- ab 01.04.2013 – Schienenverkehrsbereich*
- ab 01.05.2013 – Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie*
- ab 01.07.2013 – Druckindustrie* (Quelle: BAP)
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ab 01.07.2014 – Papier erzeugende Industrie*
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ab 01.07.2014 – Kali- und Steinsalzbergbau*
*) Zuschlagstarife dieser Branche gelten für den Einsatz in der Industrie und nicht im Handwerk und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit (Stand April 2013).
Sind Sie über uns in einem Kundenuternehmen dieser Branchen eingesetzt, haben Sie je nach Einsatzdauer einen gestaffelten Anspruch auf Lohnzuschläge nach den tariflichen Regelungen.
Durch diese schrittweise greifenden Branchenzuschläge werden mögliche Vergütungsdifferenzen zwischen Zeitarbeitnehmern und Mitarbeitern der Stammbelegschaft des Kundenunternehmens verringert. Zeitarbeit wird durch die Branchenzuschläge vor allem für Fachkräfte attraktiver.
Je nach Einsatzzeit und Branche sind erhebliche Lohnsteigerungen möglich. Die Zuschläge gelten für alle unsere Beschäftigten, die in der entsprechenden Branche eingesetzt werden, also beispielsweise auch für kaufmännische Mitarbeiter in der Elektroindustrie. Unsere Personalmanager informieren Sie hierzu gern im persönlichen Bewerbungsgespräch.